Fragen und Antworten für (werdende) Eltern
Mutterschutz
- Wann muss die Schwangerschaft der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber mitgeteilt werden? Wann muss die Schwangerschaft der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?
Laut §5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Erst dann greifen die gesetzlichen Schutzbestimmungen, wie z.B. Kündigungsschutz u. a.
Quelle: § 5 MuSchG
- Wann beginnt der Kündigungsschutz für Mütter? Wann beginnt der Kündigungsschutz für Mütter?
Von dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber Kenntnis von der bestehenden Schwangerschaft erhalten hat, bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist die Kündigung der werdenden Mutter unzulässig.
Quelle: § 9 Abs. 1 MuSchG
- Wann besteht ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter? Wann besteht ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter?
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist und Arbeitnehmerinnen dürfen nicht beschäftigt werden. Eine Ausnahme bildet die ausdrückliche Bereitschaft der Schwangeren zu arbeiten, die aber jederzeit widerrufen werden kann.
Während der Mutterschutzfrist nach der Geburt (8 Wochen, bei Mehrlingen und Frühgeburten 12 Wochen) besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot (§ 9 Abs. 1 MuSchG).
Von ärztlicher Seite kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dabei kann es sich auch um ein Teilbeschäftigungsverbot handeln.
Im Gegensatz zu einer Krankschreibung erhält die Schwangere bei einem Beschäftigungsverbot über die übliche Zeit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinaus das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten drei Monate.
- Können schwangere Beschäftigte von vereinbarter Kurzarbeit ausgenommen werden, um eine Reduzierung des späteren Elterngeldes zu vermeiden? Können schwangere Beschäftigte von vereinbarter Kurzarbeit ausgenommen werden, um eine Reduzierung des späteren Elterngeldes zu vermeiden?
Es gibt verschiedene Wege, wie man in Betrieben Kurzarbeit vereinbaren kann. Kommt eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat über die Einführung der Kurzarbeit zustande, so kann diese auch für Personen eingeführt werden, die ansonsten aufgrund des Mutterschutzgesetzes nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden könnten. Mit Blick auf die Berechnung des Elterngelds ist es daher ratsam, Schwangere in Betriebsvereinbarungen von der Kurzarbeit auszunehmen. Um das zu erreichen, sollte frühzeitig der Betriebsrat auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Auch Gewerkschaften können Hilfestellung geben.
Quelle: www.wiedereinstieg.nrw.de
Elternzeit
- Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Elternzeit.
- Wie viel Elternzeit können wir nehmen? Wie viel Elternzeit können wir nehmen?
Sowohl Vater als auch Mutter haben bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit.
Der Umfang der Elternzeit eines Partners ist dabei unabhängig von der Länge und dem Zeitpunkt der Elternzeit des anderen.
Sie können also beide bis zu drei Jahre Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Sie können gemeinsam oder auch abwechselnd in Elternzeit sein.
- Welcher Kündigungsschutz gilt in der Elternzeit? Was müssen speziell Väter beachten? Welcher Kündigungsschutz gilt in der Elternzeit? Was müssen speziell Väter beachten?
Wer in Elternzeit geht, genießt Kündigungsschutz - aber frühestens acht Wochen vor ihrem Beginn. Daher sollten Väter, die Elternzeit wahrnehmen wollen, die Fristen für die Beantragung genau beachten - auch bei einem guten Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber.
Quelle: www.vaeter-nrw.de
- Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz bei gleichem Arbeitgeber? Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz bei gleichem Arbeitgeber?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den alten Arbeitsplatz, aber auf einen gleichwertigen in demselben Unternehmen.
Elterngeld
- Wie hoch wird mein/unser Elterngeld sein? Wie hoch wird mein/unser Elterngeld sein?
Das Elterngeld ist als Ausgleich für das wegfallende Einkommen wegen der Betreuung eines Kindes nach der Geburt gedacht. Es beträgt in der Regel 67 % des durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens vor der Geburt, welches bei dem betreuenden Elternteil wegfällt.
Die Höchstgrenze liegt bei 1.800,- Euro im Monat. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300,- Euro monatlich. Bei Nettoeinkommen unter durchschnittlich 1.000,- Euro im Monat erhöht sich der prozentuale Einkommensersatz in Schritten bis zu 100 %.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie selber Ihren Anspruch berechnen.
- Welche Aufteilung der 14 Monate Elterngeld ist am besten? Welche Aufteilung der 14 Monate Elterngeld ist am besten?
Das Elterngeld kann von Mutter und Vater gleichzeitig bezogen werden, indem Eltern in den ersten sieben Lebensmonaten ihres Kindes zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld kann auch nacheinander bezogen und die Bezugsmonate nach Belieben aufgeteilt werden. Einzige Bedingung: Einer der Partner muss mindestens zwei Elterngeldmonate beantragen, und zusammen dürfen Sie nicht über 14 kommen.
Quelle: www.vaeter.de
- Gibt es einen Zuschuss bei niederem Einkommen? Gibt es einen Zuschuss bei niederem Einkommen?
Ja, wenn der Nettoverdienst vor der Geburt unter 1.000 Euro lag, besteht ein Anspruch auf einen Bonus. Für jede 20 Euro, die das Nettogehalt unter der 1.000-Euro-Grenze liegt, bekommt die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer zusätzlich zu den 67 Prozent ein Prozent Elterngeld extra.
Beispiel: Der Nettolohn betrug vor der Geburt des Kindes 800 Euro, damit liegt das Nettogehalt 200 Euro (zehn mal 20 Euro) unter der 1.000-Euro-Grenze. Die Mutter oder der Vater bekommt also zehn Prozent mehr Elterngeld, das sind 77 Prozent beziehungsweise 616 Euro.
Quelle: www.vaeter.de
- Was steht uns zu, wenn ältere Geschwister da sind? Was steht uns zu, wenn ältere Geschwister da sind?
Wenn Eltern ihr zweites Kind erwarten, erhalten sie einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro. Der Bonus wird aber nur bis zum dritten Geburtstag des älteren Kindes gezahlt. Sind zwei oder mehr ältere Geschwister da, bekommen sie den Bonus, bis das Älteste seinen sechsten Geburtstag feiert.
Beispiel: Sandra hat bei der Geburt ihres Sohnes bereits eine zweieinhalbjährige Tochter und ist seit drei Jahren Hausfrau (war in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt also nicht berufstätig). Bis zum dritten Geburtstag ihrer Tochter bekommt sie 375 Euro Elterngeld, danach bis zum Ende der Bezugszeit 300 Euro.
Quelle: www.vaeter.de
- Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld? Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?
Alleinerziehende erhalten für maximal 14 Monate Elterngeld. Voraussetzung dabei ist, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die alleinige elterliche Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.
- Wie wirkt sich der Bezug von Mutterschaftsgeld auf meinen Elterngeldbezug aus? Wie wirkt sich der Bezug von Mutterschaftsgeld auf meinen Elterngeldbezug aus?
Da das Mutterschaftsgeld einem ähnlichen Zweck dient wie das Elterngeld, werden Ihnen die Monate, in denen Ihnen Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zusteht, auf den Elterngeldbezug angerechnet.
So gelten diese Monate für Sie als Mutter immer als Monate mit Elterngeldbezug. Die maximale Länge des Elterngelds von 12 Monaten kann also nicht dadurch erweitert werden, dass Sie Elterngeld erst im Anschluss des Bezuges von Mutterschaftsgeld beantragen.
Das heißt: Mütter sollten deshalb auch in Monaten mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld gleichzeitig Elterngeldmonate beantragen.
Weitere Informationen, Hinweise auf Broschüren und interessante Links zum Mutterschaftsgeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Erkrankung des Kindes oder der Mutter/des Vaters
- Welche Ansprüche habe ich bei der Erkrankung meines Kindes? Welche Ansprüche habe ich bei der Erkrankung meines Kindes?
Jeder Elternteil hat in einem Kalenderjahr 10 Tage Anspruch auf die Arbeitsfreistellung. Somit haben Eltern zusammen 20 Tage Anspruch im Jahr. Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 25 Tage. Alleinerziehende haben pro Kind und Kalenderjahr 20 Tage Anspruch und maximal 50 Tage bei mehreren Kindern.
Eine Verrechnung zwischen den Eltern ist nicht möglich. Jedoch kann der Anspruch, mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Weiterbildung während der Elternzeit
- Kann ich während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten? Kann ich während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten?
Sie dürfen, wenn es nicht mehr als 30 Stunden im Monat sind. Ihr Elterngeld richtet sich
dann nach dem Differenzbetrag zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem
aktuellem Teilzeiteinkommen. Aber: Als Einkommen vor der Geburt werden maximal
2.700 Euro berücksichtigt.
Beispiel: Thomas hatte vor der Geburt seiner Tochter ein Nettoeinkommen von 3.000
Euro. Danach reduzierte er seine Arbeitszeit und verdient nun 2.000 Euro. Für das
Elterngeld wird nur die Differenz zwischen der Bemessungsgrenze von 2700 Euro und dem
derzeitigen Einkommen von 2.000 Euro betrachtet. Von den 700 Euro erhält er 67 Prozent Elterngeld: 469 Euro.
Quelle: www.vaeter.de
- Müssen wir während der Elternzeit aus dem Beruf aussteigen? Müssen wir während der Elternzeit aus dem Beruf aussteigen?
Nein. Mütter und Väter können neben der Elternzeit in Teilzeit erwerbstätig sein, wenn sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
So können Väter und Mütter die Elternzeit sehr vielfältig gestalten. Sie können z.B. beide gemeinsam in der Elternzeit sein und gleichzeitig kann jede/r von Ihnen in Teilzeit seiner/ihrer Arbeit nachgehen. Oder Sie wechseln sich mit der Elternzeit und einer Voll(Teil-)zeiterwerbstätigkeit ab. Oder, oder, oder ...
Es gibt bei der Elternzeit viele Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Eltern diese Zeit zwischen neuen Familienaufgaben und beruflichen Wünschen und Erfordernissen partnerschaftlich planen.
- Haben wir einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit? Haben wir einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
Ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit besteht nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, der Umfang der Arbeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden liegt und Sie mehr als 6 Monate in diesem Unternehmen beschäftig sind.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin können Sie aber auch ohne den rechtlichen Anspruch in diesem oder einem anderen Unternehmen in Teilzeit arbeiten.
Weitere Informationen, Hinweise auf Broschüren und interessante Links zur Elternzeit finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wir werden diese Seite laufend mit Fragen aus unseren Beratungen ergänzen und inhaltlich aktualisieren.
Daneben finden Sie Informationen zu unterschiedlichen Themen rund um Familie & Beruf auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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